Städtisches Gymnasium Ahlen

Schule im Herzen der Stadt

Sekundarstufe I

Informationen zum Differenzierungsangebot unserer Schule im Wahlpflichtbereich

1.      Allgemeine Einführung

Nachdem in der Jahrgangsstufe 7 die 2. Fremdsprache gewählt wurde, soll  ab der Jahrgangsstufe 9 ein weiteres Fach aus einem Kanon von Fächern ausgesucht werden.

In der Fachsprache ist das der  WAHLPFLICHTBEREICH.

Das klingt zunächst widersprüchlich, Wahl und Pflicht zugleich, ist es aber bei näherem Hinsehen nicht. PFLICHT ist es, in einem zusätzlichen Fach zu lernen, aber die Eltern können zusammen mit ihren Kindern aus mehreren Fächern wählen. Jeder Kurs wird für 2 Jahre verbindlich gewählt.

Ziele des Unterrichts im Wahlpflichtbereich:


Durch die 1. und 2. Fremdsprache haben die Schüler bereits grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten.

Auf diesen kann die 3. Fremdsprache aufbauen und die sprachlichen Möglichkeiten der Schüler um eine weitere Sprache erweitern.

Die übrigen Kurse verfolgen allgemein die Ziele,

  • das Grundwissen der SchülerInnen im jeweiligen Fachgebiet zu erweitern,
  • fachspezifische Methoden z. T. durch Experimente und  praktische Anwendungen zu vertiefen sowie
  • verschiedene für das Fachgebiet spezifische Methoden, aber auch darüber hinaus gehende Methoden kennen zu lernen.

Alle Kurse haben zum Ziel, die methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten der SchülerInnen weiter zu entwickeln.

2.        Wöchentliche Pflichtstundenzahl

Die wöchentliche Pflichtstundenzahl beträgt in der 3. Fremdsprache 3 Stunden, in den  übrigen Fächern 2 Stunden.

Bis auf die 3. Std. in der neuen Fremdsprache finden alle Kurse  gleichzeitig statt.

3.     Fachbereiche und Fächerangebot

 Zur Zeit  bieten wir folgende Fächer an:

4.   Leistungsüberprüfung

In jedem Halbjahr werden zur selben Zeit in allen Differenzierungskursen 2 Arbeiten geschrieben.

Pro Schuljahrjahr kann e i n e  Arbeit durch eine andere Form der schriftlichen Leistungsprüfung ersetzt werden.

5.     Versetzungsbedingungen

 Welche Bedeutung hat das Wahlpflichtfach für die Versetzung?

 Wie alle anderen Fächer sind auch die Fächer aus dem Wahlpflichtbereich versetzungswirksam.

Obwohl es schriftliche Arbeiten gibt, gehören sie

n i c h t  zur Fächergruppe I (D, M, E, 2. FS),

s o n d e r n  zur Fächergruppe II, also allen anderen Fächern.

Auf den Punkt gebracht bedeutet das:

Das Wahlpflichtfach hat für die Versetzung dieselbe Bedeutung wie alle anderen  nicht-schriftlichen Fächer

(= sog. Nebenfächer) .

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