Städtisches Gymnasium Ahlen

Schule im Herzen der Stadt

Hundegestützte Pädagogik/Schulsozialarbeit

„Tiergestützte Interventionen, Begleithund der Schulsozialarbeit“ am Städtischen Gymnasium Ahlen

 

Seit Beginn des Schuljahres 2019/2020 gibt es ein neues Angebot der Schulsozialarbeit: „Hundegestützte Pädagogik / Schulsozialarbeit“.  

Die Labradorhündin „Lumi“ begleitet mich nun täglich in mein Büro und wird mich als „Co-Pädagogin“ in meiner Arbeit als Schulsozialarbeiterin unterstützen.

Dieses Angebot ist für die Schüler*innen selbstverständlich freiwillig. Niemand, der nicht möchte, muss mit dem Hund in Kontakt kommen. Selbstverständlich wird es auch weiterhin die Möglichkeit geben, Gespräche mit mir ohne den Hund zu führen.

Tiere im Allgemeinen und Hunde im Besonderen werden schon seit einigen Jahren vermehrt in Pädagogik und Therapie eingesetzt. Ihre positiven Auswirkungen auf physischer, sozialer und psychischer Ebene sind mittlerweile auch in der Fachwelt unumstritten.

Die Einsatzmöglichkeiten des Hundes in der Schule sind vielfältig und reichen vom Einzelkontakt mit dem Hund im Rahmen der Beratung, über das Angebot einer Hunde-AG bis zu einem Besuch des Hundes in einzelnen Klassen, natürlich nur mit Einverständnis der Eltern.

Zudem wird der Hund in der ersten Zeit eher passiv als aktiv eingesetzt werden, bis er die spezielle Schulhund - Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Zur Eingewöhnung ist es jedoch erforderlich, dass der Hund bereits als Welpe mit in die Schule kommt und in seine Aufgabe hinein wächst.

Natürlich werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes NRW zum Einsatz eines Schulhundes[1] beachtet. Dazu zählen z.B. der Abschluss einer Versicherung, das Einhalten bestimmter Hygienemaßnahmen und tierschutzrechtlicher Aspekte sowie regelmäßige tierärztliche Kontrollen und Impfungen des Hundes.

Für die Schüler*innen gelten bestimmte Regeln für den Umgang mit dem Hund, die unbedingt eingehalten werden müssen, um Zwischenfälle zu vermeiden:

Regeln im Umgang mit dem Hund:

  • Den Hund streicheln, wenn man ihn berühren möchte (nicht schlagen oder treten)
  • Den Hund von unten streicheln (nicht von oben)
  • Warten, bis der Hund auf dich zukommt (Nicht  hinterherlaufen /rennen)
  • Den Hund gehen lassen, wenn er es möchte (Nicht festhalten)
  • In angemessener Lautstärke mit dem Hund sprechen (Nicht schreien)
  • Den Hund in seiner Box in Ruhe lassen (Das ist sein Rückzugsort)

[1] https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Schulhund/Allgemeine-Hinweise-Schulhund.pdf eingesehen am 08.05.2019  


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